Drei Fragen, bevor Sie sich eine einzige Wallbox ansehen
Die Zahl, mit der eine Wallbox beworben wird, etwa 7,4 kW oder 22 kW, ist eine Höchstleistung. Ihr Auto profitiert nur davon, wenn zwei weitere Glieder mitspielen: die Stromversorgung Ihres Hauses und das Ladegerät des Fahrzeugs. Beim Laden mit Wechselstrom, wie an einer Wallbox zu Hause, wandelt der Umrichter des Fahrzeugs den Strom für die Batterie um, und die aufgenommene Leistung bleibt durch die maximale Ladeleistung des Fahrzeugs begrenzt. Ein Wallbox-Hersteller fasst es in einem Bild zusammen: Das schwächste Glied der Kette bestimmt die Geschwindigkeit.
Ihre Mappe beantwortet also drei Fragen: Was kann das Haus liefern, was nimmt das Fahrzeug an, und wann steht es? Mit diesen Antworten verändert sich das Gespräch mit dem Installateur. Sie fragen nicht mehr „Welche Wallbox soll ich kaufen?“, sondern zeigen Ihre Situation und vergleichen Angebote, die genau dafür gemacht sind. Das ist aus unserer Sicht die am besten investierte Zeit des ganzen Projekts.
Was diese Mappe nicht leistet: eine Schutzeinrichtung, eine Zuleitung oder eine Montageart auswählen. Diese Arbeit ist Sache der Fachkraft, die die Anlage prüft. Sie müssen nichts öffnen oder abschrauben; Sie sammeln Unterlagen und Beobachtungen und lassen ein Feld lieber leer, als zu raten.
Am Haus: Anschluss, Phasen und Zählerschrank
Beginnen Sie mit Ihrem Netzanschluss. Notieren Sie, welcher Netzbetreiber Ihr Haus versorgt, und fragen Sie im Zweifel Ihren Stromlieferanten. Legen Sie Ihre letzte Stromabrechnung und vorhandene Unterlagen zum Hausanschluss bereit und übernehmen Sie Angaben so, wie sie im Dokument stehen, mit dessen Datum. Der Netzbetreiber ist kein Nebendarsteller: Eine Wallbox ist ihm vor der Inbetriebnahme mitzuteilen, wie weiter unten beschrieben.
Ergänzen Sie, was Sie über Ihren Verbrauch wissen: den Jahresverbrauch laut Abrechnung und die Zeiten, in denen viele Geräte gleichzeitig laufen. Diese Notizen erzählen von Ihren Lastspitzen und helfen dem Installateur, den verfügbaren Spielraum zu den Stunden einzuschätzen, in denen das Auto laden wird.
Halten Sie anschließend die Art der Versorgung fest. Ein Wallbox-Hersteller erinnert daran, dass ein Zähler mit der Angabe 220/230 V einem einzigen einphasigen Anschluss entspricht. Unser Rat im Zweifel: Fragen Sie Ihren Netzbetreiber oder lassen Sie das Feld „zu klären“. Die Angabe wiegt schwer: Nach den technischen FAQ von Schneider Electric kann eine Ladung mit 11 oder 22 kW nur von einer Wallbox an einem dreiphasigen Netz geliefert werden.
Zum Schluss Zählerschrank und Weg. Fotografieren Sie Zählerschrank oder Unterverteilung so, wie sie sind, mit geöffneter Tür, aber ohne eine Abdeckung abzunehmen, notieren Sie den Standort und beschreiben Sie den Weg bis zum Stellplatz: Wände, Garage, Hof oder Einfahrt, mit geschätzter Entfernung. Notieren Sie auch, was Sie über die Erdung wissen (ja, nein oder unbekannt): Das ist einer der Punkte, die Sie mit dem Installateur klären sollten.
Am Fahrzeug: angenommene Leistung, Phasen und Stecker
Die Unterlagen des Herstellers (Betriebsanleitung, technisches Datenblatt, Ladebereich der Markenwebsite) sind die einzige verlässliche Referenz für Ihr Auto. Suchen Sie die maximale Ladeleistung mit Wechselstrom in kW und die Zahl der genutzten Phasen. Ein Wallbox-Hersteller erklärt, dass jedes Elektrofahrzeug eine bestimmte Zahl von Ladephasen hat, genau wie jede Wallbox: Ein einphasig ladendes Auto an einer dreiphasigen Wallbox lädt nur über eine Phase. Er weist auch darauf hin, dass manche Fahrzeuge über zwei Phasen laden, es aber keine zweiphasige Wallbox gibt: ein Fall, den Sie dem Installateur ausdrücklich nennen sollten.
Verwechseln Sie diesen Wert nicht mit der oft hervorgehobenen Schnellladeleistung mit Gleichstrom. Avere-France, der französische Verband zur Förderung der Elektromobilität, erinnert daran, dass Gleichstrom-Ladestationen nicht bei Privatpersonen installiert werden können: Für Ihre Mappe zählt nur das Laden mit Wechselstrom. Notieren Sie auch die genaue Version des Fahrzeugs, das Baujahr und die Ausstattung, denn Unterlagen gelten für ein bestimmtes Fahrzeug, nicht für einen Modellnamen.
Beim Stecker stellt Avere-France den Typ 2 als einheitlichen europäischen Standard für das Laden mit Wechselstrom vor. Prüfen Sie den Anschluss Ihres Fahrzeugs dennoch in seinen Unterlagen und notieren Sie ihn so, wie er dort steht. Werfen Sie zuletzt einen Blick auf die Einstellungen: Die FAQ von Schneider Electric erinnern daran, dass sich das Laden mit Wechselstrom im Fahrzeug oder in der App des Herstellers drosseln lässt, dass ein Prozent-Limit die Ladung bei 80 % oder 90 % beenden kann und dass das Fahrzeug die Leistung auf den letzten Prozentpunkten bewusst reduziert. Laut diesen FAQ gehört eine vergessene Einstellung zu den möglichen Ursachen, wenn das Laden langsamer ist als erwartet.
Die folgende Tabelle gibt die Zuordnungen wieder, die dieser Hersteller für seine Wallboxen veröffentlicht. Sie beschreiben die Wallbox und ihre Versorgung, nicht Ihr Auto: Die letzte Spalte nennt die Frage an die Fahrzeugunterlagen.
| Höchstleistung der Wallbox | Versorgung | Maximaler Strom | Frage an die Fahrzeugunterlagen |
|---|---|---|---|
| 3,7 kW | Einphasig | 16 A | Welche Leistung nimmt es mit Wechselstrom an? |
| 7,4 kW | Einphasig | 32 A | Wie hoch ist seine Höchstleistung auf einer Phase? |
| 11 kW | Dreiphasig | 16 A je Phase | Lädt es dreiphasig, und bis zu welcher Leistung? |
| 22 kW | Dreiphasig | 32 A je Phase | Nennen die Unterlagen 22 kW mit Wechselstrom? |

Die Ladezeiten: Wann ist das Auto wirklich angeschlossen?
Das ist der angenehmste Teil der Mappe, weil er die Zahlen ins richtige Verhältnis rückt. Notieren Sie Tag für Tag die übliche Ankunfts- und Abfahrtszeit und die gefahrene Strecke. Unterscheiden Sie die typische Woche, das Wochenende und Ausnahmetage wie den Vorabend einer langen Fahrt. Dieses Standzeitfenster sagt viel mehr als die angegebene Höchstleistung darüber, ob das Laden in Ihren Alltag passt.
Rechnen Sie dann die Kilometer in Energie um, mit dem Verbrauch aus den Fahrzeugunterlagen oder dem Bordcomputer. Als Größenordnung zitiert die französische Schlichtungsstelle für Energie (Médiateur national de l’énergie) eine Studie der ADEME, der französischen Agentur für den ökologischen Wandel, wonach ein Elektrofahrzeug im Durchschnitt 18 kWh auf 100 km verbraucht, und schätzt, dass 40 bis 60 km pro Tag einer täglichen Ladung zu Hause von 6 bis 12 kWh entsprechen.
Eine einfache Rechnung hilft bei der Einordnung. Energie in kWh geteilt durch Leistung in kW ergibt eine Dauer in Stunden: 7,2 kWh, also 40 km bei 18 kWh/100 km, entsprechen etwa 1 Stunde bei 7,4 kW und etwa 2 Stunden bei 3,7 kW. Das ist ein theoretisches Minimum, keine zugesagte Dauer: Fahrzeug, Kabel, eine Einstellung oder das Lastmanagement können die tatsächlich aufgenommene Leistung begrenzen. Doch verglichen mit einer Nacht vor der Haustür verschafft der Unterschied dem Projekt aus unserer Sicht viel Luft.
Notieren Sie schließlich Ihren Stromtarif und, falls er zeitabhängige Preise vorsieht, die Zeitfenster laut Vertrag. Sagen Sie dem Installateur einfach, ob die Ladung in einem bestimmten Zeitfenster stattfinden soll: Er erklärt Ihnen, wie Wallbox, Fahrzeug oder beide das umsetzen können.
Kabel, Standort und Lastmanagement: die Details für den Komfort
Je nach Modell ist das Kabel fest an der Wallbox angeschlagen oder wird in eine Typ-2-Steckdose der Wallbox gesteckt: Die Anleitung gibt das an, und der Installateur sagt Ihnen, welche Ausführung zu Ihrer Anlage passt. In beiden Fällen zählt die Länge im Alltag. Messen Sie den tatsächlichen Weg zwischen dem geplanten Montageort an der Wand und der Ladeklappe des Autos, in der Richtung, in der Sie üblicherweise parken, und in der anderen, ohne eine zu öffnende Tür oder einen freizuhaltenden Durchgang zu vergessen.
Auch ein Kabel hat Grenzen. Die FAQ von Schneider Electric erinnern daran, dass es Typ-2-Kabel für unterschiedliche Stromstärken gibt: 13 A, 20 A oder 32 A, also höchstens 3 kW, 4,6 kW oder 7,4 kW einphasig und 9 kW, 13,8 kW oder 22 kW dreiphasig. Ein Produktdatenblatt sagt es ausdrücklich: Das eines Typ-2/Typ-2-Kabels desselben Herstellers nennt einphasigen Betrieb, 32 A, 5 m und höchstens 7,4 kW. In Ihrer Mappe wird die Kabellänge in Metern notiert, mit der Referenz und der Seite des Dokuments, das sie angibt.
Das dynamische Lastmanagement ist die Option, die das Zusammenspiel mit dem übrigen Haushalt erleichtert. Laut denselben FAQ begrenzt es die Ladeleistung des Fahrzeugs, damit der festgelegte Grenzwert nie überschritten wird. Dieser Hersteller beschreibt unter anderem die Umsetzung über ein Modul im Verteilerkasten. Ein anderer Hersteller stellt das Lastmanagement als Mittel vor, Stromausfälle zu vermeiden.
Damit der Installateur das beurteilen kann, listen Sie die leistungsstarken Geräte auf, die während Ihrer Ladezeiten laufen können: Heizung, Warmwasserbereitung, Kochfeld, Backofen, Waschmaschine. Ihre Leistung müssen Sie nicht erfinden: Name, Standort und Betriebszeiten genügen, um das Gespräch zu eröffnen. In der Mappe wird die Zeile „Lastmanagement“ mit ja, nein oder zu klären ausgefüllt, nach der Anleitung der angebotenen Wallbox.
Die Mappe an den richtigen Ansprechpartner geben
In Deutschland regelt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) unter anderem die Arbeiten an der elektrischen Anlage. Nach § 13 dürfen sie außer durch den Netzbetreiber nur durch ein Installationsunternehmen durchgeführt werden, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Nach § 19 sind Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitzuteilen; überschreitet ihre Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage, bedarf die Inbetriebnahme zusätzlich seiner vorherigen Zustimmung, und der Netzbetreiber muss sich in diesem Fall innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern. Ihre Mappe muss das nicht entscheiden: Legen Sie sie einem eingetragenen Fachbetrieb vor und fragen Sie, welcher Fall auf Ihr Projekt zutrifft.
Hinzu kommt § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Nach den Angaben der Bundesnetzagentur unterliegt seit dem 1. Januar 2024 jede neue steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW diesen Regeln, ausdrücklich auch private Wallboxen: Der Netzbetreiber darf den Strombezug vorübergehend auf bis zu 4,2 kW reduzieren, diese Mindestleistung muss immer zur Verfügung stehen, und im Gegenzug erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reduzierung der Netzentgelte. Aus unserer Sicht macht eine vollständige Mappe jeden dieser Schritte einfacher.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder zur Miete beginnt der Weg woanders. Nach § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen; über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen. Nach § 554 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter ihm solche baulichen Veränderungen erlaubt, es sei denn, sie sind dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zuzumuten. Die Angaben Ihrer Mappe zum Stellplatz sind eine gute Grundlage für diesen Antrag.
Ordnen Sie zum Schluss jede Angabe einer von drei Spalten zu: durch ein Dokument belegt, von Ihnen beobachtet, vom Installateur zu klären. Schicken Sie allen angefragten Fachbetrieben dieselbe Mappe: Sie vergleichen dann Angebote auf derselben Datengrundlage, und genau dann wird die Wahl einer Wallbox wirklich einfach, ja sogar angenehm.
Zum Mitnehmen
FAQ
Lädt eine 22-kW-Wallbox automatisch schneller?
Nein. Eine Ladung mit 22 kW setzt eine dreiphasige Versorgung, eine Wallbox und ein Kabel für diese Leistung sowie ein Fahrzeug voraus, das sie mit Wechselstrom annimmt. Die aufgenommene Leistung bleibt durch die maximale Ladeleistung des Fahrzeugs begrenzt: Lesen Sie zuerst seine Unterlagen.
Muss ich den Netzbetreiber einbeziehen?
Ja. Nach § 19 NAV ist eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen; überschreitet die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je elektrischer Anlage, ist zusätzlich seine vorherige Zustimmung nötig. Ob darüber hinaus am Anschluss etwas zu ändern ist, kann dieser Ratgeber nicht für Sie entscheiden: Das hängt von Ihren Lastspitzen, Ihren Ladezeiten und der angebotenen Wallbox ab, insbesondere von ihrem Lastmanagement.
Darf ich die Wallbox selbst anschließen?
In Deutschland dürfen Arbeiten an der elektrischen Anlage nach § 13 NAV außer durch den Netzbetreiber nur von einem Installationsunternehmen ausgeführt werden, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Dieser Ratgeber bereitet die Entscheidung vor; er beschreibt bewusst keinen Montageschritt.
Ich wohne in einer Eigentumswohnung oder zur Miete: Hilft die Mappe trotzdem?
Ja, sogar doppelt. Sie stützt den Antrag auf eine bauliche Veränderung nach § 20 Absatz 2 WEG oder nach § 554 BGB und dient danach dem Installateur als Grundlage.
Quellen und Hinweise
- Je roule en électrique — Les types de bornes
- go-e — Wallbox monophasée ou triphasée : quelle différence ?
- Gesetze im Internet — Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19 Betrieb von elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräten
- Schneider Electric — Pourquoi mon véhicule ne charge pas à la puissance maximale fournie par la borne de recharge ?
- Énergie-Info — Je fais installer une borne de recharge pour un véhicule électrique
- Je roule en électrique — Les différentes prises pour recharger sa voiture électrique
- Énergie-environnement — Il ne faut pas confondre « watt » et « kilowattheure »
- Schneider Electric — Fiche EVB3S22NCB, borne EVlink Pro AC 22 kW, câble attaché T2
- Schneider Electric — Fiche EVP1CNS32122, câble de charge monophasé type 2 / type 2, 32 A, 5 m
- Schneider Electric — Comment délester une borne de recharge Schneider Charge ?
- Gesetze im Internet — Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 13 Elektrische Anlage
- Bundesnetzagentur — Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen
- Gesetze im Internet — Wohnungseigentumsgesetz (WEG), § 20 Bauliche Veränderungen
- Gesetze im Internet — Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz

